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H a u s o r d n u n g 

 

Die Hausordnung bietet die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Lernen an unserer Schule. Oberster Grundsatz sollte für alle sein: Jeder fühlt sich mitverantwortlich für die Aufrechterhaltung von Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Disziplin. Diese sollen nicht um ihrer selbst willen angestrebt werden, sondern wesentlich dazu beitragen, dass sich alle in dieser Schule wohlfühlen und aktiv das Schulleben mitgestalten. 

 

 

1. Geltungsbereich


Die Hausordnung gilt für den gesamten Schulbereich. 

 

2. Allgemeine Richtlinien

a. Die Lehrkräfte üben die Aufsicht aus und sind allen Schülern gegenüber weisungsberechtigt. Auch Anweisungen des Hausmeisters und des übrigen Verwaltungspersonals ist Folge zu leisten.
b. Im gesamten Schulbereich sind unterrichtsstörendes Lärmen, Herumtoben im Gebäude, Rangeleien und Raufen zu unterlassen. 
c. Das Fahren mit Fahrrädern, Mopeds und PKWs auf dem Schulgelände ist untersagt. Ausgenommen ist die Zufahrt im Schritttempo zu den gekennzeichneten Parkplätzen unter Beachtung der StVO..
d. Mutwillige Sachbeschädigungen jeglicher Art werden nicht toleriert. Schadensverursacher werden haftbar gemacht und müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.

3. Rauch-/Alkoholverbot bzw. sonstiger Rauschmittel


Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist gesetzlichverboten. Dies gilt auch für den Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln.

 

4. Verlassen des Schulgeländes



Es ist nicht gestattet, während der Schulzeit das Schulgelände zu verlassen. Verlässt ein Schüler das Schulgelände, so kommt dies einem "Weggang" gleich, d.h. die Aufsichtspflicht der Schule erlischt.

 

 

5. Verhalten in den Fachräumen

 

Die Fachräume (Biologie, Chemie, Physik, Technik, Hauswirtschaft,Computerraum, Multifunktionsraum, Turnhalle) dürfen nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden. Essen und Trinken sind untersagt.

 

 

6. Sauberhalten des Schulbereichs

a. Abfälle sind ausschließlich in die dafür bereitstehenden Behälter zu werfen.
b. Das Sauberhalten der Toiletten muss eine Selbstverständlichkeit sein. Die Toiletten sind KEINE Aufenthaltsräume.

 

7 Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsmedien

 

a. Mobiltelefone der Schüler (im Folgenden als „Schüler-Handys“  bezeichnet) und vergleichbare Geräte bleiben während der Unterrichtszeit in der Schultasche (Flugmodus und deaktivieren aller akustischen Alarmfunktionen).
Den Lehrkräften ist es freigestellt, die Benutzung von „Schüler-Handys“ für unterrichtliche Zwecke vorübergehend zu erlauben. Hier dürfen die Geräte nur zum vom Lehrer angegebenen Zweck genutzt werden.
Lehrkräfte dürfen ihre Handys für schulische Zwecke auch im Unterricht nutzen.
b. Die Nutzung privater Multimedia-Geräte (insbesondere tragbare Bluetooth-Lautsprecher) durch Schüler ist im Unterricht und auch während der Pausen im Schulhaus sowie auf dem Schulgelände untersagt. Ausnahmen kann eine Sonderregelung als Bestandteil der Fachraumordnung regeln. 
c. Für elektronische Geräte, die in die Schule oder Sporthallen mitgebracht werden, besteht keinerlei Versicherungsschutz.
d. Verstößt ein Schüler gegen die oben genannten Regeln, so hat die Lehrkraft das Recht, beispielsweise das „Schüler-Handy“ bis zum Ende der Unterrichtsstunde einzusammeln. Im Wiederholungsfall verbleibt das Handybis zum Ende des Unterrichtstages im Sekretariat. Es kann festgelegt werden, dass der betroffene Gegenstand nur an Erziehungsberechtigte herausgegeben wird.

 

8. Besondere rechtliche Bestimmungen

Entsprechend geltendem Recht ist es im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände untersagt, Personen ohne ihre Zustimmung zu filmen oder zu fotografieren. Bei Verstößen gegen dieses Fotografier- und Filmverbot kann die strafrechtliche Verfolgung, d. h. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, da hier Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.

 

 

9. Weitere Bestimmungen

 

Diese Hausordnung ist Teil des Sicherheitskonzepts der Gemeinschaftsschule Eilsleben. 
Für den Brand- oder Katastrophenfall gelten besondere Anweisungen. Weitere Regelungen finden sich in der Alarmordnung.

          

Fassung vom 09.09.2021

 

 




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