H a u s o r d n u n g
Die Hausordnung bietet die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Lernen an unserer Schule. Oberster Grundsatz sollte für alle sein: Jeder fühlt sich mitverantwortlich für die Aufrechterhaltung von Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Disziplin. Diese sollen nicht um ihrer selbst willen angestrebt werden, sondern wesentlich dazu beitragen, dass sich alle in dieser Schule wohlfühlen und aktiv das Schulleben mitgestalten.
1. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für den gesamten Schulbereich.
2. Allgemeine Richtlinien
3. Rauch-/Alkoholverbot bzw. sonstiger Rauschmittel
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist gesetzlichverboten. Dies gilt auch für den Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln.
4. Verlassen des Schulgeländes
Es ist nicht gestattet, während der Schulzeit das Schulgelände zu verlassen. Verlässt ein Schüler das Schulgelände, so kommt dies einem "Weggang" gleich, d.h. die Aufsichtspflicht der Schule erlischt.
5. Verhalten in den Fachräumen
Die Fachräume (Biologie, Chemie, Physik, Technik, Hauswirtschaft,Computerraum, Multifunktionsraum, Turnhalle) dürfen nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden. Essen und Trinken sind untersagt.
6. Sauberhalten des Schulbereichs
7 Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsmedien
Den Lehrkräften ist es freigestellt, die Benutzung von „Schüler-Handys“ für unterrichtliche Zwecke vorübergehend zu erlauben. Hier dürfen die Geräte nur zum vom Lehrer angegebenen Zweck genutzt werden.
Lehrkräfte dürfen ihre Handys für schulische Zwecke auch im Unterricht nutzen.
8. Besondere rechtliche Bestimmungen
Entsprechend geltendem Recht ist es im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände untersagt, Personen ohne ihre Zustimmung zu filmen oder zu fotografieren. Bei Verstößen gegen dieses Fotografier- und Filmverbot kann die strafrechtliche Verfolgung, d. h. eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, da hier Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
9. Weitere Bestimmungen
Diese Hausordnung ist Teil des Sicherheitskonzepts der Gemeinschaftsschule Eilsleben.
Für den Brand- oder Katastrophenfall gelten besondere Anweisungen. Weitere Regelungen finden sich in der Alarmordnung.
Fassung vom 09.09.2021